Gibt es eine Altersbegrenzung für die Blutspende

Blutspende und Alter: Was ist zu beachten?

Geschrieben am: 05.06.2025

Gibt es eigentlich für die Blutspende eine Altersgrenze? Ab wann darfst du Blut spenden und wie alt solltest du als Spender oder Spenderin maximal sein? Welche Voraussetzungen für die Blutspende gelten in puncto Alter und wer setzt diese fest? Diese wichtigen Fragen zum Themenkomplex Blutspende und Alter beantworten wir in diesem Beitrag und stellen dir einen Blutspender vor, der mit 75 Jahren alle Kriterien erfüllt, die man als Spender mitbringen sollte.

Gibt es eine Altersgrenze bei der Blutspende?

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Blutspende werden nicht von einem Blutspendedienst festgelegt. Grundlage dafür ist das Transfusionsgesetz. Die darin enthaltenen Vorgaben werden umgesetzt in der sogenannten „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ (Richtlinie Hämotherapie), die von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörde aufgestellt wurde. 

Grundvoraussetzung für eine Blutspende ist die Volljährigkeit. Aber bis zu welchem Alter darf man Blut spenden? Im Versorgungsgebiet unserer DRK-Blutspendedienste Baden-Württemberg – Hessen und Nord-Ost (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein) galt bis zum Jahr 2023 eine obere Altersgrenze, die zuletzt bei 72 Jahren lag. Für Erstspenderinnen und –spender lag diese Altersgrenze bei 65 Jahren. 

Im Jahr 2023 wurde das Transfusionsgesetz geändert

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Im Jahr 2023 wurde das Transfusionsgesetz geändert, das eine der Grundlagen für die Zulassungskriterien zur Blutspende darstellt. Der Gesetzgeber betrachtete eine obere Altersgrenze für Blutspender als „Altersdiskriminierung“. Genau wie auch andere Blutspendedienste, setzten unsere DRK-Blutspendedienste die neuen Richtlinien sehr zeitnah um, so dass ab Oktober 2023 allein das Alter eines oder einer spendewilligen Person keinen Grund mehr für den Ausschluss von der Blutspende darstellte. 

 

 

In Paragraph 12a des Transfusionsgesetzes ist unter Absatz 4 folgendes geregelt:

„Die Bundesärztekammer hat bis zum 1. Oktober 2023 (…) die Feststellungen der Höchstaltersgrenzen für Erst- und Wiederholungsspender aufzuheben unter Verweis auf eine individuelle Feststellung der Spendetauglichkeit nach ärztlicher Beurteilung.“

Grundsätzlich gilt: Die sogenannte ‚Spendetauglichkeit‘ ist durch einen Arzt oder eine Ärztin festzustellen. Aufgrund dieser ärztlichen Beurteilung wird festgelegt, ob die spendewillige Person tagesaktuell zur Blutspende zugelassen werden kann, ob eine vorübergehende Rückstellung erfolgen muss oder gegebenenfalls ein dauerhafter Ausschluss von der Spende erforderlich ist.

Untersuchungen durch den Arzt / die Ärztin auf dem Spendetermin

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Für eine spendewillige Person ab 60 Jahren, die eine Vollblutspende leisten möchte, gilt, dass bei Wiederaufnahme ihrer Spendetätigkeit nach einer längeren Pause oder auch bei einer Erstspende und danach im Abstand mehrerer Jahre jeweils sehr eingehend untersucht wird, ob sie fit genug für die Entnahme von einem halben Liter Blut ist. Der Schutz der spendenden Personen hat hier Priorität. Ziel ist es, ein mögliches Risiko, die Blutspende nicht zu vertragen, für Spenderinnen oder Spender in weiter fortgeschrittenem Lebensalter so gering wie möglich zu halten. 

Auch die Einnahme von bestimmten Medikamenten ist ein Punkt, der überwiegend ältere Menschen betreffen kann. Sie kann die Rückstellung von der Blutspende zur Folge haben. Wer sich für die Sicherstellung der Patientenversorgung mit oftmals lebensrettenden Blutprodukten einsetzen möchte, auch wenn selbst keine Spende abgegeben werden kann, leistet auch mit der Weitergabe seiner Erfahrung an die jüngere Generation einen wertvollen Beitrag. 

Tipp: Wer unsicher ist, ob er zum Beispiel aufgrund der Einnahme bestimmter Medikamente Blut spenden darf, sollte sich vorab unter der kostenfreien Hotline des DRK-Blutspendedienstes unter 0800 11 949 11 erkundigen. In unserem Beitrag Darf ich Blut spenden, wenn ich Medikamente nehme findest du weitere Informationen zu diesem Thema. 

Übrigens: 

  • Das Durchschnittsalter der Blutspenderinnen und Blutspender lag im Jahr 2024 im Bereich des DRK-Blutspendedienstes Nord-Ost bei etwa 48 Jahren und bei etwa 34 Jahren bei Erstspenderinnen und –spendern.
  • Im Bereich des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg – Hessen lag das Durchschnittsalter im selben Jahr bei 45,5 Jahren (Mehrfachspender) und bei 32,6 Jahren (Erstspender). 

Derzeit gehört rund ein Viertel der Blutspenderinnen und –spender bei unseren Blutspendediensten der „Babyboomer-Generation“ an.

Wie häufig darfst du Blut spenden?

Generell gilt für eine Vollblutspende: Gesunde Männer dürfen maximal sechs Spenden in 365 Tagen leisten, bei gesunden Frauen sind es maximal vier Spenden innerhalb von 365 Tagen. Zwischen zwei Vollblutspenden müssen mindestens 56 Tage liegen.

Die Richtlinien, die für die Blutspende beim Thema Alter Anwendung finden, gelten auch für die Plasmaspende. Auch bei potentiellen Plasmaspenderinnen oder -spendern entscheidet ein Arzt / eine Ärztin über die Zulassung. Hier liest du alles Wichtige zum Thema Plasmaspende

Für diesen Spender gilt: GESUND + FIT = BLUTSPENDER!

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Über viele Jahre hinweg war Günter Ilinsch bereits aktiver Blutspender, als er im Januar 2023 wenige Wochen vor seinem 73. Geburtstag seine 62. und vorerst letzte DRK-Blutspende im Haus der Gemeinde in Garbek (Schleswig-Holstein) leistete. Vom Blutspendedienst und dem Team der ehrenamtlichen Helferinnen wurde er damals in Garbek in den „Blutspende-Ruhestand“ verabschiedet. Grund für das Ende seiner Spender-Karriere: Die damals geltende obere Altersgrenze für Blutspender, die in den Zulassungskriterien festgeschrieben war, lag bei 72 Jahren.

Für Günter Ilinsch waren die veränderten Richtlinien nach Änderung des Transfusionsgesetzes eine erfreuliche Nachricht! Denn auch nach seinem 73. Geburtstag fühlte sich der sportliche Senior absolut fit! Bereits als Jugendlicher war er in den örtlichen Sportverein „TUS Garbek“ eingetreten, trainierte 30 Jahre lang die Fußball-Jugend und ist nach über 60 Jahren dort mittlerweile Ehrenmitglied. Noch heute betreut er eine Fußball AG für Jungen und Mädchen an der Schule im benachbarten Schlamersdorf. „Heute halte ich mich unter anderem dadurch fit, dass ich mehrere Stunden täglich Holz hacken gehe“, erklärt Ilinsch.

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Gemeinsam mit Schwester Ilona vom DRK-Blutspendedienst nach der 66. Blutspende

Im Februar 2024 nahm er seine Spendetätigkeit wieder auf und gab ein Jahr später im Alter von 75 Jahren seine 66. Blutspende ab! „Ich hatte selbst schon Operationen und weiß, dass man auch schnell selbst Blut benötigen kann. So lange es mir gut geht und ich fit bin, kann ich etwas geben, damit ich vielleicht später einmal etwas nehmen kann, wenn ich darauf angewiesen sein sollte.“

Das Beispiel von Günter Ilinsch zeigt, dass die Aufhebung der Altersgrenze insbesondere für langjährig erfahrene Blutspenderinnen und –spender attraktiv ist, die bei guter Gesundheit und körperlicher Fitness nun die Möglichkeit haben, zum Beispiel ein angestrebtes Blutspendejubiläum doch noch zu erreichen.

 

Wir möchten noch mehr junge Menschen zum Blut spenden motivieren

Was das Blutspenden älterer Menschen betrifft, sehen wir auf den Spendeterminen unserer Blutspendedienste nach der Aufhebung der Altersgrenze überwiegend Spenderinnen und Spender wie Günter Ilinsch, also Anfang bis Ende 70-Jährige, die meistens vorher schon über viele Jahre oder Jahrzehnte regelmäßig Blut gespendet haben. Für sie hat sich das Zeitfenster fürs Spenden ein wenig verlängert. Dass Menschen im weit fortgeschrittenen Lebensalter über 80 Jahre unsere Termine besuchen, beobachten wir eher nicht.

Unsere Blutspendedienste stellen sich der Herausforderung, noch mehr junge Menschen zum Blutspenden zu motivieren, damit die Patientenversorgung auch langfristig abgesichert werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Grundvoraussetzung für eine Blutspende ist die Volljährigkeit. Eine obere Altersgrenze ist mit der Änderung des Transfusionsgesetzes im Jahr 2023 weggefallen. Die Entscheidung über die Spendetauglichkeit obliegt dem Arzt oder der Ärztin auf dem Blutspendetermin.

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Autorin Susanne
Susanne

Liebt als gebürtige Kielerin Wind und Meer und freut sich, dass sie auf vielen Terminen zum Thema Blutspende in Hamburg und Schleswig-Holstein Land und Leute immer besser kennenlernt.

Pressereferentin beim DRK-Blutspendedienst Nord-Ost am Standort in Lütjensee, Schleswig-Holstein

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