Förderprogramm zur Stärkung des Ehrenamts in der Blutspende

Sie engagieren sich ehrenamtlich in einem DRK-Ortsverein oder -Kreisverband in der Blutspende und möchten neue Ehrenamtliche und Spendende gewinnen, die Rahmenbedingungen für die Blutspende verbessern oder Ihre Arbeit noch wirkungsvoller gestalten? Dann sind Sie hier genau richtig!

Mit unserem Förderprogramm unterstützen wir Sie gezielt dabei, innovative Projekte und Maßnahmen umzusetzen, die das Ehrenamt rund um die Blutspende stärken. Ob Modernisierung von Räumlichkeiten, technische Ausstattung, Veranstaltungen zur Ehrenamtsgewinnung oder Qualifizierungsmaßnahmen – wir fördern Ihre Ideen, die das Blutspendewesen nachhaltig voranbringen.

Nutzen Sie diese Chance, das Ehrenamt in Ihrem Verband zu stärken und gemeinsam die Zukunft der Blutspende zu sichern!

Ab dem 01.04.26 finden Sie hier den Förderantrag!

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragstellung beim DRK Förderverein
 

Alle DRK-Ortsvereine und -Kreisverbände im Versorgungsgebiet der DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg – Hessen gGmbH sowie ihrer Tochtergesellschaft der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gGmbH, die seit mindestens zwei Jahren aktiv in der Blutspende-Organisation tätig sind.

 

 

Was bieten wir?

Checkliste für die erste Blutspende
 
  • Zuschüsse bis zu 25.000 Euro pro Antragsteller*in und Jahr (max. 75% der förderfähigen Kosten)
  • Unterstützung bei Projekten zur Infrastruktur, Ehrenamtsförderung, Öffentlichkeitsarbeit und mehr
  • Einfache und digitale Antragstellung über unser Online-Portal
  • Regelmäßige Förderrunden mit schneller Rückmeldung

Wie funktioniert’s?

Informieren über Förderschwerpunkte und Voraussetzungen

 

  • Informieren Sie sich über die Förderschwerpunkte und Voraussetzungen in den FAQs oder unserer Förderrichtlinie (folgt zeitnah).
  • Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online – das Formular finden Sie weiter unten.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung und bei positiver Entscheidung die Fördermittel für Ihr Projekt.

FAQ zum DRK-Förderprogramm Blutspende & Ehrenamt

Antragsberechtigt sind alle DRK-Ortsvereine und -Kreisverbände, die seit mindestens zwei Jahren aktiv in der Blutspende-Organisation tätig sind und zum Versorgungsgebiet des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg – Hessen und seiner Tochtergesellschaften gehören.

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur Stärkung, Modernisierung und Zukunftssicherung des ehrenamtlichen Engagements in der Blutspende, z.B.:

  • Modernisierung von Räumlichkeiten
  • Barrierefreie Gestaltung
  • Technische Ausstattung und Kleidung
  • Fahrzeuge für ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Ehrenamtsgewinnung, -bindung und -qualifizierung
  • Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Fortbildungen

Förderfähig sind:

  • Sachkosten
  • Ausstattungsgegenstände
  • Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Veranstaltungskosten
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Koordinations- und Organisationskosten

Personalkosten oder Stellenkontingente sind ausdrücklich nicht förderfähig.

Ja, sofern der Anteil der Nutzung für die Blutspende klar dargestellt, beziffert und nur dieser Anteil gefördert wird.

Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 25.000 Euro (als Zuschuss auf Kostenersatzbasis von max. 75% der förderfähigen Gesamtsumme). Die maximale förderfähige Gesamtsumme pro Förderjahr beträgt damit 33.333,33 Euro.

Ja, Antragstellende müssen einen Eigenanteil von mindestens 25% der förderfähigen Gesamtsumme nachweisen.

Das Programm läuft über zwei Förderjahre:

  • 1. Förderjahr: 01.04.2026 – 31.03.2027
  • 2. Förderjahr: 01.04.2027 – 31.03.2028

Anträge sind digital über das Online-Portal des DRK-Blutspendedienstes einzureichen. Die Eingangsbestätigung erfolgt automatisch per E-Mail.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Projektbeschreibung (max. 5 Seiten)
  • Zeitplan
  • Abbildung geplanter Maßnahmen (z.B. bei Aufdrucken/Gravuren)
  • Benennung einer hauptverantwortlichen Person und Vertretung
  • Finanzierungsplan mit Eigenanteil und weiteren Finanzierungsquellen

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt alle zwei Monate per Gremienbeschluss. Antragstellende werden schriftlich informiert. Bei Bewilligung erfolgt die Auszahlung von 2/3 der Mittel innerhalb von 30 Werktagen, das restliche Drittel nach Einreichung des Verwendungsnachweises und Abschlussberichts.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn:

  • kein Bezug zur Blutspende besteht
  • bereits andere öffentliche Mittel/Stiftungsgelder für das gleiche Vorhaben bewilligt wurden
  • sich der Antragsteller in einem Insolvenzverfahren befindet
  • frühere Förderungen nicht ordnungsgemäß verwendet/abgerechnet wurden
  • die Maßnahme bereits begonnen wurde

Spätestens drei Monate nach Projektabschluss müssen ein Verwendungsnachweis (Belegliste, Originalbelege/Kopien, Kontoauszüge) und ein Abschlussbericht eingereicht werden. Bei Projekten über sechs Monate ist ein Zwischenbericht nötig.

Bei Unregelmäßigkeiten wird der Antragsteller zur Stellungnahme aufgefordert. Je nach Ergebnis können Rückforderungen, Auflagen oder der Ausschluss von weiteren Förderungen erfolgen.

Nein, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt nach Gremienbeschluss und den geltenden Richtlinien.

Grundsätzlich ist keine Dauerförderung vorgesehen. In Ausnahmefällen ist eine zweimalige unmittelbar aufeinanderfolgende Förderung möglich.

Der Gestaltungsleitfaden des DRK ist verbindlich einzuhalten. Eine Abbildung der geplanten Maßnahme ist dem Antrag beizufügen.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter und beraten zu Antragsstellung, Mittelverwendung und Dokumentation.

Ihre Ansprechpartnerin:

Fr. Julia Rädel

Telefon: +49 (0)621/3706-8253

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